Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. In sieben ordentlichen Sitzungen nahm er seine Überwachungsfunktion umfassend wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse nach eingehender Prüfung und Beratung, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses – unter Einbeziehung des Gewinnvortrages – entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2024 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024 Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Martin Böger und Christian Schulte. Herr Böger steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Es wird eine Wiederwahl von Herrn Schulte vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus. Anröchte, 24. Juni 2025 Der Aufsichtsrat Kira Schmidtmann, Vorsitzende des Aufsichtsrates 7
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