VB Konstanz GB 21

Die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wurden vomAufsichtsrat erfüllt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und seine Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand wahrgenommen. Die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, inklusive der Auseinandersetzung mit dem Prüfungsergebnis nach § 53 GenG, wurden gefasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. ļBericht des Aufsichtsrates Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021 Der Jahresabschluss 2021 wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses unter Einbeziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung enden die derzeitigen Aufsichtsratsmandate von Frau Katharina Müller, Herrn Dr. Günter Spiri und Herrn Roland Aicheler. Die Wiederwahl von Frau Katharina Müller, Herrn Dr. Günter Spiri und Herrn Roland Aicheler ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankt der Aufsichtsrat für ihr Engagement und die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat bedankt sich ebenfalls bei den Vertretern, Mitgliedern und Kunden für die angenehme Zusammenarbeit und für das der Volksbank entgegengebrachte Vertrauen. Konstanz, im Juni 2022 Dr. Günter Spiri Vorsitzender des Aufsichtsrates 14

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