Die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wurden vom Aufsichtsrat erfüllt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und seine Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand wahrgenommen. Die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, inklusive der Auseinandersetzung mit dem Prüfungsergebnis nach § 53 GenG, wurden gefasst. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Jahresabschluss 2023 wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses unter Einbeziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung enden die derzeitigen Aufsichtsratsmandate von Frau Dr. Andrea Stutz, Frau Monika Laule und Herrn Manfred Haunz. Herr Haunz ist wegen Erreichen der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Frau Dr. Stutz legt zum Ende der aktuellen Mandatszeit ihr Mandat auf eigenen Wunsch nieder. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei Frau Dr. Stutz und Herrn Haunz für die angenehme und gewinnbringende Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Der Aufsichtsrat beabsichtigt die beiden frei werdenden Mandate nicht neu zu besetzen. Die Wiederwahl von Frau Monika Laule ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit. Danke für die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und für das persönliche Engagement. Ein besonderer Dank gilt unseren Vertretern, Mitgliedern, Kundinnen und Kunden für ihre Unterstützung und ihre Treue sowie das der Volksbank entgegengebrachte Vertrauen. Für den Aufsichtsrat Dr. Günter Spiri Vorsitzender des Aufsichtsrates Konstanz, im Juni 2024 18 Bericht des Aufsichtsrates
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